Dr. Zentai promovierte an der Universität Trier über das Thema „Die Aufklärung und Einwilligung vor dem ärztlichen Heileingriff“.
Bis Ende 2004 gehörte sie als Anwältin einer überörtlichen medizinrechtlichen Kanzlei an. Ihre Tätigkeit konzentrierte sich zunehmend neben der Arzthaftung auf das ärztliche Gebührenrecht, so dass sie sich zur Selbstständigkeit mit dieser Spezialisierung entschied. Mittlerweile erstreckt sich ihre Tätigkeit breit aufgestellt auf alle Bereiche, die eine Zahn-Arztpraxis tangieren. Dabei greift sie bei Bedarf auch auf ein spezialisiertes Netzwerk zurück.
Frau Dr. Susanna Zentai ist als Beraterin und rechtliche Interessenvertreterin zahlreicher (Zahn-) Ärztlicher Berufsvereinigungen tätig. Sie ist u. a. Justiziarin des BDO (Berufsverband Deutscher Oralchirurgen), der DGET (Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V.), der PZVD (Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V.) und des PBV (Privatärztlicher Bundesverband).
Ihr berufliches Engagement reicht weit über die bloße anwaltliche Tätigkeit hinaus. Sie hatte bereits mehrere Lehraufträge im Bereich des Medizinrechts, ist Herausgeberin und Autorin mehrerer Fachbücher, veröffentlicht zahlreiche Artikel und widmet sich neben der Referententätigkeit noch zahlreichen anderen Projekten.
Für die Spitta Akademie referiert Frau Dr. Susanna Zentai zu den Bereichen der Patientenaufklärung und dem professionellen Umgang mit kostenerstattenden Stellen.
Weiterbildungsangebote mit Dr. Susanna Zentai